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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bauarbeiten Straße - muß Baufirma die Gräben verschließen? | 10 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 480612 | ||
Datum | 02.05.2008 09:36 MSG-Nr: [ 480612 ] | 5485 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause In wie weit und auf Grund welcher Rechtslage wäre die Baufirma verpflichtet diesen Kanal bzw. die Schachtarbeiten für den Kanal ab Arbeitsschluß über Nacht wieder zu verschließen und in welcher Weise? ( Metallplatten?) Hallo Lars, die Verpflichtung, immer einen Zugang (Zufahrt) zum Gerätehaus freizuhalten, müßte eigentlich schon in der Ausschreibung festgehalten sein. Denn für die ausführende Firma ist es eine Erschwernis, diese immer freizuhalten. Sollte das nicht geschehen, sollte man mit der bauausführenden Firma reden (Bauleitung, Bauamt usw.). Wenn es länger dauert, könnte man evtl. auch gezwungen sein, die Fahrzeuge und Ausrüstung an einem anderen Ort (Bauhof o.ä. unterzustellen. Wegen der Abscherung der Baustelle in der Nacht sollte es keine großen Probleme geben, denn das ist geregelt, vor allem Absturzssicherung und Beleuchtung. Trotzdem gilt, dass bei einer Baustelle von allen Beteiligten eine besondere Vorsicht gefordert wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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