Geschrieben von Heinrich Brinkmann
Übrigens, das mit der Wiederholung des Lehrganges bei mehr als 12monatiger überschreitung steht in der Anlage 4 der FwDV 7 und bezieht sich auf die Ausbildung zum AGT:
Wohlgemerkt auf die Ausbildung!!! Sprich bei einem Lehrgangsteilnehmer, der die Bealstungsübung am Ende des Lehrganges nicht schafft.
Aber das gilt keinesfalls für einen "gestandenen" AGT, der die vorgeschriebenen Übungen nicht absolviert hat....
Geschrieben von Sven Tönnemann
Man könnte allenfalls darüber streiten, wenn der Zeitraum extrem lang ist. Wenn jemand 5 Jahre kein Atemschutzgerät mehr angefasst hat, hätte ich da so meine Probleme, ihn nach einer Einsatz- und einer Belastungsübung wieder voll einzusetzen.
Da stimme ich Dir voll zu. Ist dann halt die Frage, wie man dan verfährt. Ganzen Lehrgang wiederholen oder doch einfach nur eine vernünftige neue Einweisung/Auffrischung durch einen Ausbilder?!
Allerdings schreibt Hubert ja, daß der gute Mann immer brav bei den Diensten war und halt "nur" die Einsatzübung fehlt...
Aber jetzt mal anders rum:
wenn er entsprechende "heiße" Einsätze mit gefahren hätte, wäre die Einsatzübung ohnehin "überflüssig".
Da muß man sich vielleicht nicht doch fragen, ob man ihm nicht selbst Steine in den den Weg gelegt hat, indem man ihn nicht an Einsätzen und Einsatzübungen hat teilnehmen lassen....
Ihn deswegen jetzt mit einem komplett neuen Lehrgang zu "bestrafen", wäre imo der falsche Weg!
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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