Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | AED im Supermarkt ;-() | 34 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 480037 |
Datum | 28.04.2008 15:56 MSG-Nr: [ 480037 ] | 14233 x gelesen |
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Medizinproduktegesetz
Geschrieben von Thomas StephanDie Einweisung ist soweit ich weiß auch bei Feuerwehren, Sportvereinen etc. Pflicht.
Pflicht ist die sogenannte Einweisung nach MBetreibV §1 "Anwendungsbereich" nur für gewerbliche, sonstige wirtschaftliche Zwecke oder wenn in dem Gefahrenbereich des MP Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Für Privatanwender, die ja anscheinend die Zielgruppe des Discounters darstellen, ist diese zwar unbestritten höchst sinnvoll, aber gesetzlich nicht notwendig.
Geschrieben von Thomas StephanOb man die beim Discounter kaufen sollte muss jeder für sich entscheiden.
Ich sehe keinen Grund, warum ich einen AED für (meistens) mehr Geld beim Ausrüster kaufen sollte. Die Geräte unterliegen den Bestimmungen des MPG und der RL 93/42 EWG und sind somit (zumindest gesetzlich) gleichwertig zu allen anderen Defis. Wenn der Preis stimmt....
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