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RubrikAtemschutz zurück
ThemaBelastungsübung -Ja / Einsatzübung - Nein / TAUGLICH???16 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen480013
Datum28.04.2008 14:18      MSG-Nr: [ 480013 ]6858 x gelesen

Geschrieben von Sven Schramm Ich bin derzeit untauglich weil mir die Belastungsübung fehlt Ich habe in der, zeit aber an sämtlichen Ausbildungsdiensten und Einsätzen teilgenommen.
An einer Einsatzübung oder CSA Träger Ausbildung, hätte ich aber aufgrund der fehlenden Belastungsübung auch nicht teilnehmen dürfen.
Ergo für mich Belastungsübung machen und am nächsten Einsatz oder Einsatzübung teilnehmen und alles ist in Butter. Das ist aber auch nur meine Schlußfolgerung wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht.


Hallo,
Das mit der Belastungsübung ist klar, die musst du als erstes machen. Das mit dem Einsatz klappt nur, wenn die letzte Einsatzübung oder Einsatz noch keine 12 Monate her ist (Wobei das mit dem Einsatz auch so eine Sache ist, denn wenn man liest, was als Einsatzübung gefordert wird und das mit dem realen Einsatz vergleicht, kann einer das kaum im Einsatz alles abarbeiten - oder es werden viele Atemschutznotfälle nicht gemaldet)

Übrigens, das mit der Wiederholung des Lehrganges bei mehr als 12monatiger überschreitung steht in der Anlage 4 der FwDV 7 und bezieht sich auf die Ausbildung zum AGT:
Erreicht der Atemschutzgeräteträger das Ausbildungsziel bei der Belastungsübung nach
Ziffer 2.1.2.2 auch bei einer Wiederholung nicht, muss eine erneute arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Danach muss die Belastungsübung wiederholt werden.
Liegen zwischen erstmaliger Belastungsübung und der Wiederholung mehr als zwölf Monate,
muss die gesamte Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wiederholt werden.

Geschrieben von Sven SchrammP.S.: Ich glaube Jan Südmersen kann dir da bestimmt gut weiterhelfen
Oder fragt doch einfach mal bei der zuständigen LFS an, die müssen es wissen.

Gruß
Heinrich



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