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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungsübung -Ja / Einsatzübung - Nein / TAUGLICH??? | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 480011 | ||
Datum | 28.04.2008 14:10 MSG-Nr: [ 480011 ] | 6850 x gelesen | ||
In der Fwdv 7 steht ganz klar: Einmal jährlich muss eine Belastungsübung und eine Einsatzübung durchgeführt werden. Was heißt wenn er 2007 war hat er das ganze Jahr 2008 zeit die Übungen zu absolvieren, auch wenn es 15 Monate sind. Zudem steht drinnen, dass die Einsatzübung bei EInsatzkräften welche in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. Desweiteren heißt es: Wer die Übungen nicht ableistet, darf bis zum absolvieren der Übungen nicht mehr in den Atemschutzeinsatz. Er muss also nichts neu machen. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | ||||
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