Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Belastungsübung -Ja / Einsatzübung - Nein / TAUGLICH??? | 16 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 480000 |
Datum | 28.04.2008 13:40 MSG-Nr: [ 480000 ] | 6710 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
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Hi!
Geschrieben von Hubert KohnenNun wird dem Kameraden aber die Einsatztauglichkeit mit dem Hinweis verweigert, das die Einsatzübung mehr als 12 Monate abgelaufen ist. Er soll (muß) die komplette Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wiederholen. Ist das so korrekt und rechtens?
Das ergibt sich nicht aus der FwDV 7. Möglicherweise ergibt sich das aus dem Pusemuckel-Ortsrecht ... oder so.
Ich finde in der FwDV 7 etwas ganz konkretes in Ziffer 6:
eine Belastungsübung ... eine Einsatzübung ... Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Das ist eindeutig. Man könnte allenfalls darüber streiten, wenn der Zeitraum extrem lang ist. Wenn jemand 5 Jahre kein Atemschutzgerät mehr angefasst hat, hätte ich da so meine Probleme, ihn nach einer Einsatz- und einer Belastungsübung wieder voll einzusetzen. Die 15 Monate passen aber m.E. ganz genau in die Regelung der FwDV 7.
Gruß
Sven
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