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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rote Ampel vs. Sonderrechte | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 479741 | ||
Datum | 26.04.2008 17:33 MSG-Nr: [ 479741 ] | 6794 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Richtig, wobei bei einem Unfall die Schuld trotzdem zum Größten Teil beim Einsatzfahrzeug bleibt, denn "man darf sich die Vorfahrt ja nicht erzwingen". 100%ig richtig, da der §35 StVO nur maximal eine Behinderung oder Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer zulässt. Sollte es zu einer Gefährdung oder gar Schädigung kommen, trifft einen der Hammer des Gesetzes mit voller Wucht. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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