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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rote Ampel vs. Sonderrechte | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 479686 | ||
Datum | 26.04.2008 13:08 MSG-Nr: [ 479686 ] | 6847 x gelesen | ||
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Genau das hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss nicht gemacht. Die haben sich da Gott sei Dank nicht festgelegt und es so formuliert. Es sind allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen akzeptabel. Im Ausgangsfall war die gemessene Geschwindigkeit 78km/h bei erlaubten 50km/h. In diesem Fall hat das OLG eine "mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung" bejaht. Ein anderer Fall 161km/h bei erlaubten 120km/h wurde als nicht mehr mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung bewertet. Aufgrund eines Verbotsirrtums kam es aber auch hier nicht zur einer Veruteilung des Fahrers. Meines Erachtens müssen wir froh sein, dass sich die Gerichte hier nicht auf fixe Geschwindigkeiten festlegen, sondern immer der Einzelfall und seine Besonderheiten geprüft wird. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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