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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 479664 | ||
Datum | 26.04.2008 10:28 MSG-Nr: [ 479664 ] | 9346 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Anton Kastner da müßte doch eigentlich die Brand- oder Haftpflichtversicherung des Betreibers der Shredderanlage einspringen. zumindest für BaWü: (leider) NEIN Brandeinsätze sind Pflichtaufgaben der kommunalen Feuerwehr. Somit muss die Gemeinde die Kosten dafür tragen. Erst wenn man einen Verursacher für den Brand findet und dieser dafür haftbar gemacht werden kann besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Einsatzkosten von diesem einzufordern. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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