Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz ohne Gruppenführer | 117 Beiträge |
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 479448 |
Datum | 24.04.2008 12:50 MSG-Nr: [ 479448 ] | 74195 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Moin,
Nachfolgendes gilt unabhängig von der Sinnhaftigkeit eines Ausrückens ohne GF:
Geschrieben von Markus Groß
FwDV 2, Punkt 1.4 --> Die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn man zitiert, dann sollte man alle relevanten Textstellen einbeziehen:
Geschrieben von FwDV 2, Punkt 1.5
Die befristete Wahrnehmung einer Führungsfunktion soll nur Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr übertragen werden, die mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben.
Der nächste Absatz beschränkt das ganze auf zwei Jahre. (Das wäre aber ein langer Einsatz:-) )
Geschrieben von Markus Groß
FwDV 3 --> Da steht drin, wie die Mannschft im Einsatz gegliedert ist, und da gehört außer beim selbstständigen Trupp immer auch mindestens ein GF dazu.
Wie kommst du darauf? Auch der selbständige Trupp wird von einem GF-Dienstgrad geführt.
Tschökes,
Axel Solanka.
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