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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ersatzdienst bei der Feuerwehr möglich??? | 6 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8C., Konstanz / Baden | 479060 | ||
Datum | 22.04.2008 17:49 MSG-Nr: [ 479060 ] | 4432 x gelesen | ||
Guckst Du mal hier: In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre. oder du guckst hier: §§ 13 a Wehrpflichgesetz (WPflG) beziehungsweise Zivildienstgesetz (ZDG) eröffnen den Wehrpflichtigen die Möglichkeit ihre staatsbürgerliche Verpflichtung nach Art. 12 a in anderer Form zu erfüllen, nämlich selbstverpflichtet auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz. Am besten Du fragst einfach bei Deiner zuständigen Feuerwehr nach. www.fwnetz.de ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG! | ||||
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