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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaErsatzdienst bei der Feuerwehr möglich???6 Beiträge
AutorStef8an 8C., Konstanz / Baden479060
Datum22.04.2008 17:49      MSG-Nr: [ 479060 ]4432 x gelesen

Guckst Du mal hier:
In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre.
oder du guckst hier:
§§ 13 a Wehrpflichgesetz (WPflG) beziehungsweise Zivildienstgesetz (ZDG) eröffnen den Wehrpflichtigen die Möglichkeit ihre staatsbürgerliche Verpflichtung nach Art. 12 a in anderer Form zu erfüllen, nämlich selbstverpflichtet auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz.

Am besten Du fragst einfach bei Deiner zuständigen Feuerwehr nach.


www.fwnetz.de


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 22.04.2008 17:39 Voig7ht 7B., stadthagen
 22.04.2008 17:47 Mark7us 7B., Heimstetten
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 22.04.2008 17:49 Stef7an 7C., Konstanz
 22.04.2008 18:55 Hilm7ar 7K., Köln
 22.04.2008 19:30 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg

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