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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Drehleiter und Jugendfeuerwehr/ Privatpersonen | 25 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8O., z. Zt. Würzburg / Bayern | 479053 | ||
| Datum | 22.04.2008 17:31 MSG-Nr: [ 479053 ] | 11348 x gelesen | ||
Mal was anderes wie ist das eigendlich dann beim Einstellungstest der BF ,da muss man ja auch die Leiter steigen und die Bewerber sind ja bis dahin auch "Privatpersonen" ? Hallo, du bist meines Wissens nach normalerweise als Bewerber dem "normalen" Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs (also dem BF´ler) gleichgestellt. Von daher dürftest du dann nicht als Privatperson gelten, sondern "so" die Drehleiter besteigen dürfen, wie das auch der normale Bf´ler im Übungsbetrieb an der Drehleiter machen darf. MfG Christoph | ||||
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