Rubrik | Jugendfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Drehleiter und Jugendfeuerwehr/ Privatpersonen | 25 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 478864 |
Datum | 22.04.2008 07:26 MSG-Nr: [ 478864 ] | 11352 x gelesen |
Mahlzeit`,
Geschrieben von Dirk HöflingerDürfen angehörige der Jugendfeuerwehr die Drehleiter besteigen? Bzw. Wie?
Welches Alter, Welche Höhe, welche Sicherung, Welcher Auftrag, welche "Ausbildung"?
Geschrieben von Dirk HöflingerBetseht weiter eine Möglichkeit das pivate Personen, Kinder, Jugendliche oder Erwachse eine Drehleiter besteigen dürfen?
Weiß jemand etwas darüber, bzw. wo könnte darüber etwas geschrieben stehen?
Soweit ich weiß seitens der UKS Nein.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian
****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
***
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 19.04.2008 18:06 |
|
Dirk7 H.7, Kirchheim unter Teck |
| 20.04.2008 21:13 |
|
Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| 21.04.2008 19:18 |
|
., Berlin |
| 21.04.2008 20:17 |
|
., Erlensee | |