News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zugeparkte Hydranten | 26 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 478569 | ||
Datum | 20.04.2008 22:42 MSG-Nr: [ 478569 ] | 20303 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Nein ist sie nicht! Auch das Ausrufezeichen hilft nicht. Wenn Du mal einen Blick in die gängige Literatur zu § 34 StGB wirfst, wirst Du da vergleichsweise lange Ausführungen zu Anwendbarkeit finden. Geschrieben von Jürgen Ringhofer könnte sich z. B. kein Polizeibeamter nach einer Schussabgabe auf die Notwehr berufen. Das war ja gar nicht meine Aussage. Mal abgesehen davon, dass Notwehr (§ 32 StGB) und Notstand (§ 34 StGB) zwei verschiende Dinge sind, verwechselst Du gerade Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage (z.B. aus dem PolG) mit einer Strafbarkeit des Polizeibeamten. Nur um noch mal klar zu stellen was meine Aussage war: Rechtfertigungsgrund als Ermächtigungsgrundlage für staatliches Handeln ist hochproblematisch! Tröndle/Fischer zu § 34 Rn. 23: Der staatliche Rückgriff auf § 34 StGB ist (obgleich ein allgemeiner Rechtsgedanke zu Grunde liegt) wegen der Anforderungen des staatlichen Gesetzesvorbehalts für die Eingriffsverwaltung nur in außerordentlicher, unvorhersehbarer Lage bei tatsächlicher Gefahr für höchste Rechtsgüter als zulässig angesehen worden. (BGH 27, 260). Der Rückgriff im vorliegenden Fall (Falschparker) auf den Notstand wäre daher rechtswidrig und auch nicht erforderlich, weil es eine Ermächtigungsgrundlage im Brandschutzgesetz gibt. Worauf Du mit Deinem Beispiel "finaler Rettungsschuss" hinaus willst ist folgendes: In Ausnahmefällen kann § 34 StGB für den handelnden Amtsträger ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund sein, so dass er selbst sich nicht strafbar gemacht hat. Dies macht die Amtshandlung aber noch lange nicht rechtmäßig! Gruß Sven | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|