Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | sind wir in 2008? | 80 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 478482 |
Datum | 20.04.2008 15:24 MSG-Nr: [ 478482 ] | 40495 x gelesen |
Infos: | 15.04.08 Forum Augsburger Allgemeine Zeitung über Raibles Aussagen 15.04.08 Der Kreisbrandrat lebe hoch 15.04.08 Kreisbrandrat die 3te 15.04.08 Aussagen des Kreisbrandrates gehen voll in die Hose II 15.04.08 Aussagen des Kreisbrandrates gehen voll in die Hose 12.04.08 Bericht des KFV
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Persönliche Schutzausrüstung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Persönliche Schutzausrüstung
Kreisbrandrat
Tach, Post!
Geschrieben von Markus Kühn... Genau - lieber geben wir Millionen für Digitalfunk aus, anstatt paar Hosen und Totmannwarner zu besorgen.
Aber wir sind ja in 2008 - "Digital" ist IN und interessanter als ein fahrlässiger Folgeunfall durch mangelnde Schutzausrüstung (fahrlässig, da hier bewusst Geld in andere Richtungen gelenkt wurde.
Auch hier gilt: Die Beschaffung von PSA ist Aufgabe der Gemeinden. Es ist - auch in Bayern - keiner Feuerwehr verboten, die VORGESCHRIEBENE (die UVV "Feuerwehren" des BayGUV sagt da nichts anderes als die der anderen UV-Träger auch!) PSA zu beschaffen.
Wenn die Gemeinde das nicht tut ist die Gemeinde und u.U. die eigene Wehrführung schuld, nicht ein schwäbischer KBR oder der GUV.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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