Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 478470 |
Datum | 20.04.2008 14:28 MSG-Nr: [ 478470 ] | 14759 x gelesen |
Themengruppe: | Fahrzeugbeschaffung |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Tanklöschfahrzeug
Kommandowagen
Kreisbrandrat
1. Schlauchwagen
2. Software
Geschrieben von Anton KastnerDenn nach der Förderung des Staates richtet sich ja auch die Förderung des Landkreises.
Kann sein, muß aber nicht!
Kein LKr muß Fahrzeuge fördern. Es heißt zwar im BayFwG, daß der LKr für das überregionale zuständig ist, wie er das allerdings macht ist ziemlich ihm überlassen.
Kenne einen LKr, der kauft (entgegen herrschender Rechtsmeinung) DLKs, weil sie ja auch in Nachbargemeinden eingesetzt werden. Kenn LKr, die haben als LKr-Fahrzeuge nur RW und ein TLF für ein gemeindefreies Gebiet zu den üblichen KdoW der KBR und KBI.
Andere Lkr haben SW beschafft und strategisch verteilt. Kenn sogar einen LKr, der einen Autokran beschafft hat.
Wenn bei Euch der LKr noch was fördert, ist das schön, aber eigentlich eine reine Geldherumschieberei! Wie finanziert sich der LKr? Zum allergrößten Teil aus der Kreisumlage und die Zahlen die Gemeinden.
Kenn einen LKr, da hat es geheißen: Entweder die Förderung des LKr fällt weg oder die Kreisumlage geht rauf!
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