Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478429 |
Datum | 19.04.2008 23:58 MSG-Nr: [ 478429 ] | 14831 x gelesen |
Themengruppe: | Fahrzeugbeschaffung |
Kreisbrandrat
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Tobias Josef Riesch GW-L2 mit SW-Beladung werden weiter ohne Begrenzung gefördert
Hallo Tobias Josef,
lt. der Mitteilung werden GW-L2 mit Modul Wasser nur dreimal pro Landkreis gefördert. Die Feuerwehren, die diese erhalten legt der KBR im Einvernehmen mit der Regierung fest.
Für uns erfreulich ist, dass jetzt die HLF höher gefördert werden. Es muss jetzt nur noch geklärt werden, ob bei besethenden Zuschußzusagen der Förderbeitrag auch erhöht wird. Denn nach der Förderung des Staates richtet sich ja auch die Förderung des Landkreises.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
FF Mühlhausen
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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