Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 478427 |
Datum | 19.04.2008 23:13 MSG-Nr: [ 478427 ] | 14743 x gelesen |
Themengruppe: | Fahrzeugbeschaffung |
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritze
Geschrieben von Florian Heidenreichnicht in jedem Ort ein GW-L
Ich hab mir den Entwurf dienstlich (zu) schnell mal durchgeschaut, deshalb aus dem Gedächtnis:
Der eine GW-L pro Landkreis dürfte der in Bayern obligatorische Doppelkabiner Plane/Spriegel, Ladebordwand, 7,5-Tonner sein.
GW-L2 mit SW-Beladung werden weiter ohne Begrenzung gefördert.
Erfreulich natürlich die deutliche Anhebung der Förderbeträge.
Für die Landfeuerwehren leider aber weniger erfreulich:
LF 10/6 Straße und Allrad werden immernoch mit einheitlicher Summe gefördert, heißt für Allrad keine höhere Förderung. Dies soll nach Aussage eines höheren Bezirksfunktionärs auch so bleiben. Teilweise wird jedoch das HLF 10/6 (das nach meinem Wissen nach DIN Allrad haben soll) das auffangen, LF 10/6 TS Allrad (das klassische "Land"-Feuerwehrfahrzeug) wird aber für die Gemeinden sehr teuer werden und deshalb nach meiner Meinung sehr selten werden oder gar aussterben.
Außerdem sollte eigentlich nach dem Abbau des Förderstaues die jährliche Förderung (wenn ich es noch richtig im Kopf habe (es ist ja schon so lange her, daß wir es bekommen haben ;-)) ) nach Stellplätzen, Gemeindefläche und Einwohner) wieder aufleben. Hat hier jemand etwas gehört?
Und immer daran denken: Am 28. September sind Landtagswahlen!
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