| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Ausschreibungen Feuerwehrfahrzeuge | 16 Beiträge |
| Autor | Jörg8 S.8, Grünberg / Hessen | 478423 |
| Datum | 19.04.2008 22:48 MSG-Nr: [ 478423 ] | 6056 x gelesen |
Das einschlägige Vergaberecht kennt entweder die Zuschlagserteilung nach dem günstigsten Angebotspreis oder nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Wenn man das wirtschaftlichste Angebot ermitteln möchte, muss man, wie Gerhard schon geschrieben hat, die anzulegenden Zuschlagskriterien bereits in den Vergabeunterlagen bekannt geben.
Damit hat man (auch im nationalen Verfahren, obwohl hier nicht vorgeschrieben) als Auftraggeber die Möglichkeit, die für den Anwendungszweck wichtigen Kriterien in der entsprechenden Gewichtung zu werten - es gibt allerdings in der Rechtsprechung entsprechende Grenzen. Beispielsweise darf der Angebotspreis nicht völlig marginalisiert werden (so heißt es so schön in dem Kommentar, den ich verwende), d.h. i.d.R. ist der Preis nicht mit weniger als 30 % zu werten.
Gruß, Jörg
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