Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 478407 |
Datum | 19.04.2008 20:06 MSG-Nr: [ 478407 ] | 14700 x gelesen |
Themengruppe: | Fahrzeugbeschaffung |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Hallo.
Geschrieben von Harald KnoblochEntfall Förderung Teleskopmast Das könnte die Konsequenz dessen sein, dass Feuerwehrfahrzeuge in Bayern die max. 10t Achslast nicht mehr überschreiten dürfen.
Geschrieben von Harald KnoblochFörderung eines Versorgungs-LKW pro Landkreis/kreifreie Stadt!!!!
Förderung eines ELW1 pro Landkreis/kreisfreie Stadt für KBR/SBR, also nicht für die FF oder BF in breiter Masse!!! Weder das eine noch das andere verstehe ich so wirklich. Ich denke es ist verständlich, dass nicht in jedem Ort ein GW-L bzw. ELW1 vorgehalten werden muss. Aber nur einen pro Landkreis/ kreisfreien Stadt halte ich für das andere Extrem. Gibt es dazu eine Begründung und wie seht ihr das?
MFG Flo
Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.
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