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Sanitätswachdienst
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Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswachen in Zelten6 Beiträge
AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW478391
Datum19.04.2008 15:43      MSG-Nr: [ 478391 ]5371 x gelesen

Hallo zusammen,

Eigentlich ist es so dass bei bestuhlten Zelten grundsätzlich ab 1500 Personen eine Brandsicherheitswache zu stellen ist. Es kann aber auch von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden. Ist eine Bühne im Zelt, gilt genau wie in Hallen oder Gebäuden ab bestimmter Bühnengröße, ist ein SWD vorgeschrieben. Sollten in irgendeiner Weise Handlungen mit offenem Feuer stattfinden oder Pyrotechniche Artikel eingestzt werden gillt auch dann dass ein SWD anwesend sein muss. Grundsätzlich aber mal in der Versammlungsstättenverordnung NRW schauen da gibt es einen Anhang für fliegende Bauten. Die Entscheidung über Stellung einer Brandsicherheitswache, deren Art und Umfang obliegt aber letztendlich der Brandschutzdieststelle, sprich dem VB der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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 19.04.2008 15:22 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 19.04.2008 15:31 Mart7in 7M., Wuppertal
 19.04.2008 15:34 Juli7an 7H., Stemwede
 19.04.2008 15:43 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 19.04.2008 15:45 Dan 7B., Grünwald b.München
 19.04.2008 15:55 Jürg7en 7H., Jülich

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