Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet? | 61 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 478261 |
Datum | 18.04.2008 17:13 MSG-Nr: [ 478261 ] | 15246 x gelesen |
Geschrieben von Christian FischerDann verpaßt Du einfach jeder Stelle die Du ausschreibst 5 oder 10% Tätigkeit in der Feuerwehr.
Wobei jeder Aufwand, der Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit ist, wie Untersuchung für G26/ Führerschein, Übungen, Unterricht, Sport? dann in die Arbeitszeit fallen muß, ansonsten würde der Arbeitgeber doch Forderungen stellen, die in die Freizeit reichen...Ob da 5-10% der Arbeitszeit reichen?
Nur was ist, wenn es mal Probleme mit der G26 gibt? Als Bauhofmitarbeiter Spitze, nur leider nicht mehr als Feuerwehrmann. Kündigung?
Geschrieben von Christian FischerEr arbeitet dann eben in der Woche 1 Stunde weniger in seinem eigentlichen Job, dafür muß er alle 2 Wochen abends zum Dienst.
Das zusammen mit dem reduzierten Stundenanteil durch Feuerwehrtätigkeit ist dann aber schon ne Menge. Was dann noch an effektiver Arbeitsleistung in der eigentlichen Tätigkeit bleibt?
Aber an sich ist die Idee doch schon recht reizvoll für die Gemeinde aber auch den Arbeitnehmer, bei entsprechenden Bedingungen...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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