| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Ideen / Erfahrungen für AB-Schaum | 8 Beiträge |
| Autor | Mart8in 8G., Hannover / Niedersachsen | 478103 |
| Datum | 17.04.2008 20:12 MSG-Nr: [ 478103 ] | 4392 x gelesen |
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Geschrieben von Hubert KohnenBisherige Ideen
- Runder Behälter ähnlich „Güllefass“ oder
- Rechteckiger Behälter oder
Der eckige Behälter als Neubau hat den Vorteil, dass Schwallwände eingezogen werden können. Sind grad grandios an einem runden gebrauchten Behälter dabei gescheitert.
Geschrieben von Hubert Kohnen- Plattform mit IBC’s
kostengünstige Variante, es ist zu klären, wie die zuständige Behörde das sieht, da IBC eigentlich ein Transportgebinde ist (ergo Lagerung ausschließt - man möge mich verbessern wenn es nicht so ist) und ab 1000 L Inhalt das WHG greift. Wobei es gängige Praxis ist mobil IBC zu verwenden. Im stationärem Bereich muss bei Schaum ein doppelwandiger Behälter oder geeigneter Auffangraum vorhanden sein, wenn diese Literzahl überschritten wird.
Geschrieben von Hubert KohnenMacht es Sinn zusätzlich andere Löschmittel in IBC Form mitzuführen?
kommt auf das Einsatzspektrum an, dannach sollte sich die Löschmittelwahl richten
Gruß
Martin
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