Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gefahrguttransport im Einsatzdienst war:Zeltheizgerät kaufen | 36 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 478046 |
Datum | 17.04.2008 13:14 MSG-Nr: [ 478046 ] | 13872 x gelesen |
Infos: | 16.06.08 Merkblatt für Hilfsorganisation zum Thema Gefahrguttransport / Freistellungen
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Tragkraftspritze
VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
Tragkraftspritze
VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
Geschrieben von Dirk WulfesStellt sich also immer noch die Frage was als (erlaubte) Reservemenge denn so anzusehen ist. Für die TS 8/8 z.B: 5l, 20l, 100l oder doch die 333l?
Genau das ist die Frage, auf die weder GGVSE noch RSE eine konkrete Antwort haben.
Die Aussage lautet: " ... die zum Betrieb notwendigen Reservemengen" - und das kann vom Anwender weit ausgelegt werden.
Eine TS 8/8 liegt, glaube ich, bei 14 Litern/h Vollast. Der 24h-Tagesbedarf würde sich also rechnerisch auf 336 Liter belaufen ... knapp über der 333 Liter-Grenze. ;)
Frage ist natürlich, ob es notwendig ist, diese Menge auch tatsächlich mitzuführen. Zumal auf den üblichen Fahrzeugen ja kaum Platz für einen Kraftstoff-IBC oder eine größere Anzahl Kanister sein dürfte.
Im Regelfall ist es ja problemlos möglich (oder sollte problemlos möglich sein), Kraftstoff nachzuführen.
Wenn das mal wider Erwarten nicht geht, gibt es immer noch die Möglichkeit nach § 5(1) GGVSE eine Ausnahmegenehmigung oder §5(7) GGVSE eine generelle Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und das geht u.U. sogar kurzfristig.
Inoffizielle Aussagen sprechen davon, das die Mengengrenze im Bereich 1.1.3.6 anzusiedeln sei.
Bei Interesse kann ich ja gerne mal im BMVBS nachfragen. ;)
Beste Grüße
Udo Burkhard
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