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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü | 8 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 478007 | ||
Datum | 17.04.2008 09:24 MSG-Nr: [ 478007 ] | 5217 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Christian Schorer Wie sieht dies aus bei Länderübergreifenden Doppelmitgliedschaften, ist dies irgendwo konkret geregelt? Hu? Aber nicht, dass am WE ein Eintrittsformular vor mir liegt :-D Das wär die dreisteste Art der Mitgliederwerbung, die mir bekannt ist *g*. Saumäßig erkältete Grüße aus Hessen Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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