Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Doppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü | 8 Beiträge |
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 478007 |
Datum | 17.04.2008 09:24 MSG-Nr: [ 478007 ] | 5213 x gelesen |
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Hoi,
Geschrieben von Christian SchorerWie sieht dies aus bei Länderübergreifenden Doppelmitgliedschaften, ist dies irgendwo konkret geregelt?
Hu? Aber nicht, dass am WE ein Eintrittsformular vor mir liegt :-D Das wär die dreisteste Art der Mitgliederwerbung, die mir bekannt ist *g*.
Saumäßig erkältete Grüße aus Hessen
Ingo
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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