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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDoppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü8 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen478007
Datum17.04.2008 09:24      MSG-Nr: [ 478007 ]5213 x gelesen

Hoi,

Geschrieben von Christian SchorerWie sieht dies aus bei Länderübergreifenden Doppelmitgliedschaften, ist dies irgendwo konkret geregelt?

Hu? Aber nicht, dass am WE ein Eintrittsformular vor mir liegt :-D Das wär die dreisteste Art der Mitgliederwerbung, die mir bekannt ist *g*.

Saumäßig erkältete Grüße aus Hessen

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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