Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gefahrguttransport im Einsatzdienst war:Zeltheizgerät kaufen | 36 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 477997 |
Datum | 17.04.2008 07:59 MSG-Nr: [ 477997 ] | 13870 x gelesen |
Infos: | 16.06.08 Merkblatt für Hilfsorganisation zum Thema Gefahrguttransport / Freistellungen
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VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
Tragkraftspritze
Tja Dirk, da muss ich dich leider enttäuschen.
Das ADR gilt in DE nicht direkt, sondern wird erst durch die GGVSE legalisiert, die ihrerseits durch die RSE konkretisiert wird.
Die GGVSE schreibt in Anlage 2, Nr. 1.3 (Regelungen zu den Freistellungen .... nach Unterabschnitt 1.1.3.1 ....):
Buchstabe b findet nur Anwendungen auf Maschinen oder Geräte einschließlich der zu ihrem Betrieb notwendigen Reservemengen gefährlicher Güter, soweit sie als technische Arbeitsmittel ..... dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz .... oder als Apparate dem Medizinproduktegesetz unterliegen ...
Deutlicher (nicht abschließende Aufzählung) wird die RSE, Nr. 13.1:
Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe b .... fallen u.a.
Beatmungsgeräte, Rettungsfahrzeuge, Notarztfahrzeuge, Notstromaggregate ,....
Also,
Stromaggregat, Lüfter, TS, usw. sind mit dem Kraftstoffmengen im Tank freigestellt, ebenso die Reservekanister dazu. (Im kommunalen Bereich also auch Rasenmäher, Freischneider, Laubbläser ... und deren Reservekraftstoffe)
Es empfiehlt sich allerdings, den jeweiligen Kanister mit einem netten kleinen kraftstoffbeständigen Anhänger zu versehen, der die Zuordnung zum Gerät deutlich macht - erleichtert die Arbeit der Kontrollorgane ... ;)
Beste Grüße
Udo Burkhard
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