Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 W.8, Weil der Stadt / Baden-Württemberg | 477788 |
Datum | 16.04.2008 13:04 MSG-Nr: [ 477788 ] | 26121 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
|
Themengruppe: | Führerscheine |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Hallo Michael,
es geht hier nicht darum jemanden nicht fahren zu lassen. Sondern um eine Tendenz einzudämmen. Ich möchte nicht das Führerscheine bezahlt werden müssen um ein Ehrenamt auszuüben. Aber wenn jeder der ein Feuerwehrauto fahren möchte den Führerschein selbst bezahlt, können wir den Bedarf an Mitteln der Stadtverwaltung gegenüber bald nicht mehr rechtfertigen.
Wenn ich keine Kontrolle darüber habe wer das Fahrzeug fährt, habe ich bald den Zustand, dass mir bald FWA fahren die vielleicht gerademal ihre TM Ausbildung abgeschlossen haben und den Führerschein von Oma finanziert bekommen haben.
Bei uns kommt jeder der Interesse und Engagement zeigt eine C Ausbildung bezahlt, es kann sein das er etwas darauf warten muss bis die Mittel bewilligt aber er bekommt es. Die Entscheidung wer die Ausbildungen macht wird auch nicht von einer Einzelperson getroffen sondern Demokratisch von einer Gruppe (Abteilungsausschuss) die in der Mitte der Mannschaft steht.
Grüße
Florian
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|