Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 477768 |
Datum | 16.04.2008 11:56 MSG-Nr: [ 477768 ] | 26712 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
ich geb dir in deiner Einschätzung vollkommen recht, frühzeitig mit der Ausbildung zu beginnen und diese über mehre Jahre zu verteilen, was den jährlichen Haushalt nicht zu stark belastet. Erstaunlich für mich ist jedoch immer wieder, wie groß die Bereitschaft von ehrenamtlich tätigen FA ist, für die Ausübung desselben die Ausbildung mit größeren Beträgen selbst zu finanzieren. Kein Bürgermeister hat für seinen PC oder seinen Dienstwagen einen teil selbst bezahlt ( und der bkommt für seine Tätigkeit noch viel Geld ). Für mich ist die Diskusion um dieses Thema völlig unverständlich, denn in keinem anderen Bereich in der Komune muß man fur die Ausbüng des Ehrenamtes bezahlen. Im Gegenteil, man erhält sogar eine Aufwandsentschädigung, in Stuttgart als Gemeinderat z.b. über 1000€ monatlich.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das einem verbietet, für das Ehrenamt aus eigener Tasche größere Beträge zu bezahlen, nur wer dies freiwillig tut, sollte danach nicht jammern, denn jeder hat die möglichkeit selbst zu entscheiden, ob er die FE ganz od. teilweise bezahlen möchte oder darauf zu verzichten. Zum Schluß noch mal : ich bin der Meinung, daß die Gemeinden die FE bezahlen müssen, den diese sind für eine funktionierende Feuerwehr verantwortlich.
PS: Auch ich habe schon größere Beträge in die Feuerwehr investiert, betrachte dies allerdings als Spende und jammere nicht.
mfg A.Kaiser
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