Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Engen / BW | 477755 |
Datum | 16.04.2008 10:48 MSG-Nr: [ 477755 ] | 26695 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
Feuerwehr
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Feuerwehr
Feuerwehr
Geschrieben von Florian WolfMeine Meinung:
Wenn ich der Kommandant von Kamerad B wäre, würde er weiterhin hinten mitfahren und so schnell keine großen roten Autos fahren.
Zur Begründung:
1. Kamerad B untergräbt die Entscheidung des Kommandanten (und wahrscheinlich auch die des entscheidungstragenden Gremiums). Der Kommandant hat sich sicher Gedanken darüber gemacht, warum er Kamerad B nicht zur Fahrschule schickt. Deswegen meldet auch der Kommandant zu anderen Lehrgängen. Man kann sich ja auch nicht selbst zum Gruppenführer anmelden.
2. Es ist ungerecht gegenüber den anderen Kameraden, die möglicherweise auf einen Zuschuß oder Bezahlung durch den Träger der FW warten. Wie soll man den Bedarf an Finanzmittel rechtfertigen wenn die Feuerwehrleute so blöd sind und die Führerscheine selbst bezahlen. Da freut sich der Bürgermeister und der Stadtkämmerer wenn sie auf Kosten der Feuerwehrleute sparen.
Hallo Florian,
machen wir zum Spaß mal folgenden Einsatz auf: Alarmierung unter Tags, brennt PKW auf BAB, im GH findet sich alles ein nur kein "ordentlicher" Fahrer ;(, was machst du ?
a.) Warten ob noch einer kommt, der den Führerschein ordnungsgemäß bezahlt bekommen hat?
b.) nachalarmieren, damit einer kommt der den Führerschein " "
c.) den Kollege fahren lassen der den FS aus eigener Tasche bezahlt hat?
Also ich habe meine Entscheidung getroffen. Sicherlich hast auch du recht wenn du schriebst das es etwas anderes ist ein Feuerwehrfahrzeug mit SOSI. zu fahren als einen " normalen" LKW, hierzu aber eins - dieser Kollege muss ja nicht fahren wie M.Schuhmacher, nur sollte ich halt als alarmierte FW irgendwann einmal am EO. eintreffen.
Außerdem ist eine Verzögerung durch einen unerfahrenen Fahrer (natürlich nicht bis zum extermen) in meinen Augen auch mit dem Eigenschutz der mitfahrenden FW Angehörigen vertretbar. Sollte zwar nicht so sein, aber diese Variante wird immer noch schneller sein als obengenannte Möglichkeiten A oder B.
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