Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Engen / BW | 477749 |
Datum | 16.04.2008 10:02 MSG-Nr: [ 477749 ] | 26580 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
Genau am Anfang dieser Phase sind wir gerade, es ist wohl abzusehen das sich in den kommenden Jahren einige Kameraden in den verdienten Ruhestand verabschieden werden, das wir die ganze Sache nicht einfacher machen.
Leider ist es in Zeiten leerer Gemeindekassen sehr schwierig, so viel Geld in Budget einzustellen. (Das ist uns auch völlig klar) nur müssen wir JETZT damit anfangen und das dann über die Jahre fortsetzen, weil wenn wir das nicht tun haben wir irgendwann schlagartig ein Problem.
Ich denke das sieht wohl jeder ein, nur bin ich der Ansicht viele Entscheidungsträger (auch innerhalb der FW) gehen nur von dem aktuellen Stand/Bedarf aus. Wenn das kein böses Erwachen gibt.
Gilt übrigens auch für alle anderen Lehrgänge etc.
Prinzipiell hätte ich auch nichts daran auszusetzen mich zu beteiligen, nur sollte es in einem vernüftigen Rahmen sein. Ich spreche da auch gerade im Namen auch noch jüngerer Kameraden die entweder in der Ausbildung oder im Studium stehen, wie sollen die so viel Geld aufbringen (in der heutigen Zeit bei steigenden Lebensmittelkosten, Mieten und Studiengebühren etc.).
Selbst für mich, Arbeiter, würde so ein Betrag kräftig an den Geldbeutel gehen (Nix, Urlaub ;(, das gibt Haue von der Frau...)
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