Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Mark8us 8H., Siegen / NRW | 477555 |
Datum | 15.04.2008 14:31 MSG-Nr: [ 477555 ] | 26520 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
Geschrieben von Tobias Bach Ich gehöre auch zu den auserwählten unserer Wehr die das Top Angebot für nur 2000€ Eigenanteil einen Führerschein Klasse C erwerben zu können und damit Feuerwehrautos fahren zu dürfen erhalten haben.
hallo,
ich weis ja nicht, ob das bei euch "regional" so viel teurer ist, einen Führerschein Klasse C/CE zu machen, oder ob bei euch niemand die Preise zwischen den Fahrschulen verglichen hat. Ich bin im Moment am Führerschein Klasse CE dran und soweit ich weis liegen die Gesamtkosten für den Führerschein bei etwa 2000€. Natürllich gab es auch hier Fahrschulen, die über 4000€ für den Schein haben wollten, aber es gibt halt auch billigere Fahrschulen. Meiner Meinung nach braucht man keinen Actros 18t 400PS als Fahrschul-LKW (wie neulich mal gesehen), da reicht auch ein MB1117, der nebenbei auch viel eher dem entspricht, was man später bei der Feuerwehr/THW fährt.
mfg. Markus
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