Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Fehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1) | 8 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 477466 |
Datum | 15.04.2008 00:27 MSG-Nr: [ 477466 ] | 5869 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Magnus, hallo Forum,
du hast recht, die VwV ist in diesem Punkt eindeutig. Nur ? Wer kann oder soll das wohl einhalten können? Ist es realistisch 76 Stunden über 2 Monate verteilt zwingend vorzugeben bevor es den "Schein" gibt? Wer macht solche Vorgaben? Ich denke keiner der ein bisschen Ahnung hat von der Ausbildung oder alternativ dies seit einigen Jahren praktiziert. Welche Ausbildung gleich welcher Art misst den Erfolg an der mehr oder weniger aktiven physischen oder psychischen Teilnahme daran? Hängt der gute FA an der Anwesenheit oder seiner Auffassungsgabe oder gar an der Qualität der Ausbildung ab?
Fragen über Fragen.
Wenn ich Lust und Zeit finde mehr.
Nachdenklich vom See
Jürgen
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| 14.04.2008 09:37 |
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., Worms | |