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RubrikAusbildung zurück
ThemaFehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1)8 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen477436
Datum14.04.2008 20:54      MSG-Nr: [ 477436 ]6138 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael Hermannbei uns werden keine Fehlstunden akzeptiert. Wer es zeitlich nicht schafft, hat die möglichkeit, die Fehlstunden in den paralel laufenden Lehrgängen nachzuholen bzw. vorzuziehen. Mit Fehlstunden gibt es keine Zulassung zur Prüfung und keinen Lehrgangsabschluß.

Kenn ich im großen und ganzen auch so.
Wenn es im Einzelfall so ist, dass jemand mal eine halbe Stunde verpasst, weil er wegen eines wichtigen Termines verhindert war und der Lehrgangserfolg trotzdem sichergestellt werden kann, wird das Nachholen der halben Stunde erlassen.

Grüße

Micha



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 14.04.2008 09:37 ., Worms
 14.04.2008 09:49 Mich7ael7 H.7, Ellringen
 14.04.2008 20:54 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 14.04.2008 09:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.04.2008 10:23 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 14.04.2008 17:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 15.04.2008 00:27 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 15.04.2008 07:44 Magn7us 7H., Pöttmes

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Fehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt