Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Qualitätsmanagement / Verschärfung TRBA 250 | 7 Beiträge |
Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 476558 |
Datum | 10.04.2008 19:39 MSG-Nr: [ 476558 ] | 4712 x gelesen |
Infos: | 11.04.08 Sichere Arbeitsgeräte/Sorglos punktieren
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Qualitätsmanagement
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Grundgesetz
Hallo,
eine QM - ableitung aus dem SGB V könnte sich ergeben aus § 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung(1)
1 Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.
2 Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
Ob es hilft weiß ich nicht .
MkG Sven
Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG !
Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/
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