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Qualitätsmanagement
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
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Grundgesetz
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaQualitätsmanagement / Verschärfung TRBA 2507 Beiträge
AutorSven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen476558
Datum10.04.2008 19:39      MSG-Nr: [ 476558 ]4712 x gelesen
Infos:
  • 11.04.08 Sichere Arbeitsgeräte/Sorglos punktieren

  • Hallo,

    eine QM - ableitung aus dem SGB V könnte sich ergeben aus § 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung(1)
    1 Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.
    2 Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

    Ob es hilft weiß ich nicht .

    MkG Sven


    Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG !
    Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/

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    << [Master]antworten 
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     10.04.2008 15:13 Loth7ar 7L., Hilden
     10.04.2008 15:49 Rico7 H.7, Hirschberg
     10.04.2008 19:16 Diet7mar7 R.7, Essen
     10.04.2008 23:50 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     11.04.2008 00:21 Diet7mar7 R.7, Essen
     11.04.2008 19:48 Diet7mar7 R.7, Essen
     10.04.2008 19:39 Sven7 K.7, Baddeckenstedt

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