Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Qualitätsmanagement / Verschärfung TRBA 250 | 7 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 476551 |
Datum | 10.04.2008 19:16 MSG-Nr: [ 476551 ] | 4889 x gelesen |
Infos: | 11.04.08 Sichere Arbeitsgeräte/Sorglos punktieren
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Meines Erachtens
Rettungsdienst
Geschrieben von Lothar LeithäuserHabe heute ein Rundschreiben erhalten, wo nach die TRBA 250 am 14.02.2008 verschärft wurde.
Darin heißt es:
Der Einsatz verletzungssicherer Instrument ist jetzt Pflicht.
Könnte hinkommen, das würde erklären, warum wir plötzlich Braunülen benutzen, bei denen beim Herausziehen des Mandrins, aus der Spitze plötzlich eine Blechkiste hervorschnellt, die ein Stechen unmöglich macht. Leider muß man sich etwas umgewöhnen, weil selbst ein kurzes Zurückziehen ein wieder vorschieben unmöglich macht.
Auch die Lanzetten bestehen neuerdings aus ganz viel Plastik und haben eine Spitze, die nach getaner Arbeit unerreichbar im Inneren verschwindet...
Geschrieben von Lothar LeithäuserIn welchem § im SGB V kann ich was über das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst nachlesen?
Glaubst Du wirklich, das sei irgendwo vorgeschrieben? M.E. ist das eine freiwillige Einrichtung, die evtl. bei zukünftigen Ausschreibungen einen Vorteil bietet. Haben muß das kein RD, soweit ich weiß.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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