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Thema | Wie viele Sirenen braucht ein Ort? | 51 Beiträge |
Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 476427 |
Datum | 10.04.2008 12:47 MSG-Nr: [ 476427 ] | 20776 x gelesen |
Themengruppe: | Bevölkerungswarnung |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Geschrieben von Sebastian WeißEs gibt auch Bundesländer, die da noch eine weitere Handhabe in ihrem Feuerwehrgesetz verankert haben.
Hessen hat in §3 Abs. 1 Nr. 5 HBKG als Pflicht der Gemeinde verankert, "die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen".
Wenn man da als Gemeinderat (bzw in beratender Funktion als "Feuerwehr") ehrlich zu sich selbst ist, wird man imho feststellen, dass das nur mit Sirenen sinnvoll möglich ist.
Alternativ kann jeder mal durchrechnen, wie lange alle Feuerwehrfahrzeuge mit Dachlautsprecher bei Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, um alle Gemeindestraßen einmal abzufahren.
Und da ist noch nicht geklärt, wo diese Feuerwehrautos in der Regel sind, wenn die Bevölkerung gewarnt werden muss. ;o)
Ihr Bayern habt so eine Regelung nach kurzem Überfliegen eures Feuerwehrgesetzes allerdings in der Tat nicht.
Gruß
Sebastian
Tja Warnung der Bevölkerung ist auch so eine Sache wann wird denn Wirklich gewarnt`? Selbst bei dem Grossbrand in Dormagfen wo wirklich grosse Rauchschwaden rumzogen wurde mit Lautsprecheranlagen gewarnt obwohl ein Sirenennetz existiert.
Und für die Warnung der Bevölkerung gibt es dann Berechnungen und wenn laut Berechnung der Fachfirma die Schallstärke der einen Sirene im Ort ausreicht dann wie schon im vorrigen Beitrag geschrieben hat man da wenig möglichkeiten.
Und Schallschutzfenster,Windverhältnisse werden da sehr wenig in Betracht gezogen.
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