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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Aus- und Fortbildung für Einsatzfahrten | 16 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 476389 | ||
Datum | 10.04.2008 09:15 MSG-Nr: [ 476389 ] | 10282 x gelesen | ||
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Sehr geehrter Herr Professor, zunächst vielen Dank für den interessanten Link sowie die darin gemachten Anregungen, die ja eine logische Fortsetzung Ihrer Aufsätze in einschlägigen Verkehrsrechtzeitschriften darstellen. Leider ist die Ausbildung der Fahrer von Sonderrechts-Kfz im Feuerwehrbereich (zumindest im Sektor der Freiwilligen Feuerwehren) nicht so einfach zu händeln, wie im Bereich der (Berufs-)Polizei. Unsere Kraftfahrer z.B. in Sachsen-Anhalt benötigen als Voraussetzung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen neben der entsprechenden Fahrerlaubnis (nur) noch einen Lehrgang zum "Maschinisten Löschfahrzeuge". Dieser beinhaltet gemäß (bundesweit geltender) FwDV-2 die "...Befähigung zur Bedienung maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Ausrüstung sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind." Lehrgangsdauer mindestens 35 Stunden. Für die Sonderrechtsproblematik sind aber nur 2 Stunden (!) Unterrichtsgespräch (!) vorgesehen (neben weiteren 4 Theoriestunden für StVO/Kolonnenfahrten etc.) . Allein diese Lehrgangsdauer wird verdeutlichen, dass darin (neben den ganzen feuerwehrtechnischen Ausbildungsinhalten) die Ausbildung zur Nutzung von Sonderrechten (LEIDER!) nur einen sehr kleinen Umfang hat/haben kann und eine praktische Ausbildung (ebenfalls LEIDER!) nicht stattfindet. (Mit Wehmut -bezogen auf das Missverhältnis- erinnere ich mich an meine Einwöchige (!) Fahrausbildung zum Führen von Polizeifahrzeugen im Rahmen meines Studiums im BKA...dort wurde neben viel Theorie auch viel praktische Zeit aufgewendet, um uns auch das Fahren mit Sondersignal "beizubringen") Diese Zeit ist im o.a. Maschinistenlehrgang definitiv und wiederum leider nicht vorhanden. Unser Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt [auch wenn viele hier immer meinen: Die (wir) in den Vorständen tun nichts, ausser sich mit Orden und Ehrenzeichen zu beschäftigen ! ;-(( ] ist daher seit über einem Jahr dazu übergegangen, den Führern von Feuerwehrfahrzeugen ein von uns organisiertes und initiiertes zusätzliches Fahrsicherheitstrainiung anzubieten, welches auch umfassend genutzt wird, aber (zahlenmäßig) auch nicht ausreichen kann. Schön wäre es, wenn jeder Landkreis (denn die Maschinistenausbildung ist i.d.R. Kreisausbildung) solch einen Fahrsimulator haben würde.....träumen darf man ja mal ;-// Sie werden aber mit Ihrem behördlichen und finanziellen Hintergrundwissen einschätzen können, dass dies illusorisch ist. Die praktische "Ausbildung" im Nutzen von Sonder- und Wegerechten wird daher leider auf die Ebene der örtlichen Feuerwehr "verschoben" bzw. muss dort im "Abgucken-/Nachmachen-Prinzip" erfolgen. Gemäß der in meinem BL geltenden Einsatzübunsgrichtlinie dürfen Einsatzfahrten unter Nutzung von Sondersignalen (zum Glück) auch anlässlich Einsatzübungen erfolgen. Allerding schränkt gleiche Richtlinie dies auf das "unbedingt notwendige Maß" ein! Und wie solch Übungseinsatz (LEIDER!) auch ausgehen kann zeigt uns nicht nur das traurige Ergebnis aus dem juni 2006 in Wolmirstedt. Sie sehen also...im Bereich der (Freiwilligen) Feuerwehren würden wir uns manche Ausbildungsmöglichkeit, wie sie Ihre Studenten (hoffentlich) genießen, auch wünschen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | ||||
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