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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 476127 | ||
Datum | 08.04.2008 22:44 MSG-Nr: [ 476127 ] | 26577 x gelesen | ||
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Geschrieben von Julian Holsing Lohnausfall wird vom Träger der Feuerwehr gezahlt. Und das ist je nach Tätigkeit des Teilnehmers oftmals so teuer wie eine Ausbildung zum Kraftfahrer C (E braucht man ja nicht zwingend bei jeder Feuerwehr). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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