Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Sprüche im Sprechfunkverkehr | 12 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 476122 |
Datum | 08.04.2008 22:37 MSG-Nr: [ 476122 ] | 6774 x gelesen |
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), vormals Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ), ist eine zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gehörende Aus- und Weiterbildungseinrichtung.
klingt teilweise logisch.
Ich hab es so verstanden, dass der Sender die Annahmeuhrzeit mit überträgt. Das ist ja die Uhrzeit, zu der die Fm-Betriebsstelle die Nachricht erhalten hat (Feld 2). Wo trägt der Empfänger diese Annehmeuhrzeit auf seinem Spruchvordruck nun ein?
Geschrieben von Josef MäschleUm nachzuweisen daß der Empfänger ab Empfang zeitnah gehandelt hat ist primär die Empfangszeit wichtig.
Die Empfangszeit würde die FM-Betriebsstelle ja unter Feld 1 "Aufnahmevermerk" dokumentieren.
Geschrieben von Josef MäschleStell Dir vor, der Spruch versackt irgendwie: Da nur die Abfassungsdaten übermittelt wurden soll der Empfänger nun wegen Versäumnissen in Haftung genommen werden, obwohl er nicht wußte das er etwas tun sollte.
Aber ohne Abfassungszeit sieht der Empfänger ja nicht, wie alt die Nachricht ist.
Wäre nett, wenn hier noch ein paar Leute helfen könnten, sicherlich hat der Eine oder Andere da Erfahrungen an der AKNZ sammeln können.
Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.
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