Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 476028 |
Datum | 08.04.2008 18:29 MSG-Nr: [ 476028 ] | 26246 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
|
Themengruppe: | Führerscheine |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Wehrle MichaelBei uns läge die Eigenbeteiligung bei circa 2000€!!!!! Für viele, gerade junge Kammeraden, ist das viel Geld "nur um rote Autos" zu fahren.
Andere Ortschaften bieten ein zinsloses Darlehn an, wo du den gesamten Betrag dann über Jahre in Raten zurück zahlst.
Alles indiskutable Lösungen.
Geschrieben von Wehrle Michael1.) Wie kann man bei seinem BM mehr Geld locker machen? ;) Wie argumentiert ihr denn so ?
Das ist doch ganz einfach. "Zahl, oder fahr die Einsatzfahrzeuge gefälligst selbst." Das natürlich in der ersten Runde nett verpackt. Aber dennoch deutlich genug, damit er den Sinn und Zweck einer kommunalen Pflichtaufgabe versteht.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|