News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anwesenheitsliste am Übungs- und Einsatzdienst | 45 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Hörstel / NRW | 475802 | ||
Datum | 07.04.2008 18:34 MSG-Nr: [ 475802 ] | 15031 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Blei
Jaein. "Normale" Feuerwehreinsätze bekommen wir natürlich nicht bezahlt. Wir sind schließlich Freiw. Feuerwehrleute. Anders ist es bei Öl-Einsätzen; dort bekommt der Unfallverursacher einen Kostenbescheid vom Ordnungsamt und muss Personal,- Material-, und Fahrzeugkosten zahlen. Geregelt ist dies in der sog. "Feuerwehrsatzung" der Stadt. Die Personalkosten werden an den jeweiligen Löschzug ausgezahlt. Bei uns im Zug ist es so geregelt, dass ein Teil in die Vereinskasse geht, der andere teil an den jeweiligen Feuerwehrmann ausgezahlt wird. Reich werden kann man damit aber nicht Und dies gibt es natürlich auch nur, wenn ein Verursacher ermittelt worden ist. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|