News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anwesenheitsliste am Übungs- und Einsatzdienst | 45 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 475322 | ||
Datum | 05.04.2008 10:34 MSG-Nr: [ 475322 ] | 14963 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Hecker Und wer drei mal nicht kommt, darf wirklich für immer gehen? *wunder* Ihr müsst zu viel Personal haben ;) Wer 3 mal untentschuldigt (!) nicht kommt darf nach Aktenlage gehen. Es erhöht in jedem Fall die Entschuldigungsdisziplin. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|