Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Anwesenheitsliste am Übungs- und Einsatzdienst | 45 Beiträge |
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 474854 |
Datum | 03.04.2008 13:08 MSG-Nr: [ 474854 ] | 15191 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Zugführer
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Rettungsdienst
Geschrieben von Wilhelm Sperling
a) wir die Anwesenheit überprüft durch aufrufen der Namen und der Einheitsführer mach einen vermerk.
Beim Ausbildungs- bzw. Übungsdienst hat sich jeder FA bis 15 Minuten vor Beginn des Dienstes beim einteilenden ZF bzw. Ausbilder zu melden. Diese haken die Anwesenheit in einer Liste ab.
b) jeder Feuerwehrangehöriger unterschreibt auf einer Anwesenheitsliste.
Eine Unterschrift gibt es nur bei der Anwesenheit im Einsatzfall bzw. bei besonderen Ausbildungen (z.B. UVV, AED-Schulung).
Wie schon von anderen erwähnt, wird bei praktischen Ausbildungsdiensten in der Fahrzeughalle angetreten. Dort wird jeder FA einem Fahrzeug zugeteilt bzw. gibt es ggf. Bekanntmachung zum Verlauf des Dienstes. Nach dem Dienst und vor dem gemütlichen Teil gibt es einen kurzen Rückblick auf den abgelaufenen Dienst und ggf. Bekanntmachungen etc.
Gruß
Jörg
Wir können alles, außer unseren RD vernünftig organisieren.
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| 03.04.2008 12:02 |
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., Kierspe | |