Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein | 31 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 474270 |
Datum | 01.04.2008 11:05 MSG-Nr: [ 474270 ] | 10566 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Einsatzleitwagen
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Hi!
Nur um das nochmal ganz kurz mit rechtlichem Hintergrund zu unterfüttern:
Geschrieben von Richter Jürgen1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ?
2.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?)
Beides hat nichts mit Sonderrechten zu tun, diese befreien nur von den Vorschriften der StVO. Das Begleitete Fahren und deren Voraussetzungen steht jedoch im StVG und den entsprechenden Umsetzungsverordnungen der Bundesländer. Soweit mir bekannt sehen die keine Ausnahmevorschriften ähnlich Notstand etc. vor.
Heißt das Verhälten wäre ordnungswidrig (nicht strafbar, da kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die ist ja vorhanden). Folglich kommt das Ordnungswidrigkeitengesetz zum Zuge, das mit § 16 OwiG einen Notstands-§ enthält. Jedoch sind dies Ausnahmevorschriften, die nur unter ganz engen Voraussetzungen ein Fahren ohne Begleitung nicht als Ordnungswidrigkeit sehen würden.
Und ich kann mir selbst im Einsatzfall (für Ausbildung erst recht nicht) kein Szenario vorstellen, das einen Notstand erfüllen soll. Immerhin reden wir hier nur von Fahzeugen der Klasse B, d.h. maximal ELW, MTF oder ggf. Meßfahrzeuge. Und die werden im Regelfall wohl auch kaum nutzen, wenn da allein ein 17jähriger drin sitzt, der vermutlich kaum mehr (wenn überhaupt) Truppmann sein dürfte.
Also zusammenfassend: nicht zu rechtfertigen - mal ganz abgesehen von den Folgen für den Jugendlichen, die gehen können von Bußgeld, Punkten in Flensburg, evtl. Aufbauseminar, Widerruf bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. sogar Wiedererteilung erst nach MPU("Idiotentest"). Und das ist sicherlich kein Spaß, nur um mal bei einem Einsatz dabeizusein, der letztlich auch sicherlich ohne den Jugendlichen zu erledigen gewesen wäre. Wenn nicht, dann läuft in der gesamten Organisation der Einheit etwas gewaltig falsch.
Gruß
Katja
"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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