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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein31 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW474270
Datum01.04.2008 11:05      MSG-Nr: [ 474270 ]10566 x gelesen
Themengruppe:
  • Führerscheine

  • Hi!

    Nur um das nochmal ganz kurz mit rechtlichem Hintergrund zu unterfüttern:

    Geschrieben von Richter Jürgen1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ?
    2.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?)


    Beides hat nichts mit Sonderrechten zu tun, diese befreien nur von den Vorschriften der StVO. Das Begleitete Fahren und deren Voraussetzungen steht jedoch im StVG und den entsprechenden Umsetzungsverordnungen der Bundesländer. Soweit mir bekannt sehen die keine Ausnahmevorschriften ähnlich Notstand etc. vor.
    Heißt das Verhälten wäre ordnungswidrig (nicht strafbar, da kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die ist ja vorhanden). Folglich kommt das Ordnungswidrigkeitengesetz zum Zuge, das mit § 16 OwiG einen Notstands-§ enthält. Jedoch sind dies Ausnahmevorschriften, die nur unter ganz engen Voraussetzungen ein Fahren ohne Begleitung nicht als Ordnungswidrigkeit sehen würden.

    Und ich kann mir selbst im Einsatzfall (für Ausbildung erst recht nicht) kein Szenario vorstellen, das einen Notstand erfüllen soll. Immerhin reden wir hier nur von Fahzeugen der Klasse B, d.h. maximal ELW, MTF oder ggf. Meßfahrzeuge. Und die werden im Regelfall wohl auch kaum nutzen, wenn da allein ein 17jähriger drin sitzt, der vermutlich kaum mehr (wenn überhaupt) Truppmann sein dürfte.

    Also zusammenfassend: nicht zu rechtfertigen - mal ganz abgesehen von den Folgen für den Jugendlichen, die gehen können von Bußgeld, Punkten in Flensburg, evtl. Aufbauseminar, Widerruf bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. sogar Wiedererteilung erst nach MPU("Idiotentest"). Und das ist sicherlich kein Spaß, nur um mal bei einem Einsatz dabeizusein, der letztlich auch sicherlich ohne den Jugendlichen zu erledigen gewesen wäre. Wenn nicht, dann läuft in der gesamten Organisation der Einheit etwas gewaltig falsch.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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     23.03.2008 22:12 Rich7ter7 J.7, Neustadt
     23.03.2008 22:16 ., Flöha
     23.03.2008 22:20 Rich7ter7 J.7, Neustadt
     23.03.2008 22:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     23.03.2008 23:06 Pete7r L7., Flöha
     23.03.2008 23:12 ., Flöha
     23.03.2008 23:39 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     23.03.2008 23:49 ., Flöha
     24.03.2008 16:07 ., Grafschaft
     27.03.2008 23:06 Sven7 K.7, Baddeckenstedt
     28.03.2008 00:53 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.03.2008 10:29 Sven7 K.7, Baddeckenstedt
     23.03.2008 22:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     24.03.2008 06:21 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.03.2008 08:30 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     25.03.2008 17:56 Lars7 B.7, Zwinge
     25.03.2008 18:40 Pete7r L7., Flöha
     28.03.2008 10:40 Lars7 B.7, Zwinge
     24.03.2008 10:32 Mart7in 7G., Malente
     24.03.2008 10:50 Sven7 R.7, Brakel
     24.03.2008 10:53 Alex7and7er 7S., Wedel
     24.03.2008 11:00 Diet7mar7 R.7, Essen
     24.03.2008 11:57 Maxi7mil7ian7 S.7, Blaustein
     24.03.2008 12:17 Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee
     24.03.2008 12:25 Rich7ter7 J.7, Neustadt
     24.03.2008 12:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
     24.03.2008 13:06 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     24.03.2008 16:05 ., Grafschaft
     24.03.2008 22:12 Dirk7 W.7, Algermissen
     24.03.2008 15:11 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.04.2008 11:05 Katj7a R7., Köln

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