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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaft in der Feuerwehr | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 474169 | ||
Datum | 31.03.2008 19:17 MSG-Nr: [ 474169 ] | 8710 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Zielmann In keiner FwDV. steht geschrieben, welche Lehrgänge du als Wehrleiter brauchts. Das steht normalerweise im Feuerwehrgesetz. i.d.R. ist das ein taktischer Lehrgang, der der Größe der Wehr entspricht bzw. pauschal festgelegt ist (z.B. in Ba-Wü minestens Zugführerlehrgang) sowie ein Verwaltungslehrgang (z.B. Feuerwehrkommandant Leiter einer Feuerwehr). Ebenso sehen die FwG eine Karenzfrist vor, bis zu welchem Zeitpunkt nach er Wahl die erforderlichen Lehrgänge nachgeholt werden müssen. Ferner kann es passieren, daß die Aufsichtsbehörden die Einsetzung in die Funktion bzw. die Ausübung derselben entsprechend beschränken (z.B. TrM oder TrFü wird als kommandant einer Wehr mit mehreren Zügen gewählt), da die fachlichen Voraussetzungen schlicht noch nicht vorliegen und der Weg dahin noch lang ist. Wenn Du einen GrFü hast, der auf ZFü soll, dann geht das i.d.R. in diesen Fällen fix. Wenn aber jemand 2-3 Lehrgänge (oder je nach landesrechtlichen Vorschriften mehr) nachholen muß dauert das einfach länger. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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