News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDienstunfähigkeit13 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Schöneiche / Brandenburg474152
Datum31.03.2008 17:58      MSG-Nr: [ 474152 ]10633 x gelesen

Zu beachten ist, dass die Defintion der Dienstunfähigkeit stark von der Definition der Berufsunfähigkeit abweicht:
"Ein Beamter kann als dienstunfähig auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll diesntfähig wird"
(§ 42 I Bundesbeamtengesetz).

Insofern sollte die vereinbarte BU-Rente zu Beginn hoch sein und kann im Zeitablauf mit den steigenden Ansprüchen aus dem Beamtenverhältnis geringer ausfallen.

Ratsam für einen privaten BU-Vertrag ist die Dienstunfähigkeitsklausel. Ist diese Klausel im Vertrag enthalten, bekommen Beamte bei Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit automatisch die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt.


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 31.03.2008 17:16 Rohr7ing7 D.7, Borken
 31.03.2008 17:20 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 31.03.2008 17:55 ., Schöneiche
 31.03.2008 17:58 ., Schöneiche
 31.03.2008 18:36 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 31.03.2008 18:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.03.2008 18:51 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 31.03.2008 19:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.03.2008 20:25 Eber7har7d C7., Marl
 31.03.2008 23:07 Rohr7ing7 D.7, Borken
 03.04.2008 20:54 ., Pfungstadt
 04.04.2008 16:13 Rohr7ing7 D.7, Borken
 04.04.2008 19:24 ., Pfungstadt

0.298


Dienstunfähigkeit - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt