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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 473785 | ||
Datum | 29.03.2008 23:31 MSG-Nr: [ 473785 ] | 53932 x gelesen | ||
Geschrieben von Lutz Wagner Ohne jetzt reinzuschauen würde ich jetzt behaupten, dass die Anforderungen für den GF auch in Hessen den Atemschutzgeräteträgerlehrgang beinhalten. Stimmt so. Ausser Altlasten die schon vor Jahren ausgebildet worden sind, müssen alle einen AGT-Lehrgang als Zugangsvoraussetzung für den FIII bestanden haben. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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