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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473681 | ||
Datum | 29.03.2008 19:31 MSG-Nr: [ 473681 ] | 17986 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Daniel Gehlen Verplegungsmehraufwand gibt es nur, wenn du mehr als 8 Std. von dieser weg bist (nicht von deinem zu hause). Falsche Definition. Es heisst beim Verlassen von Zuhause (ab der Haustüre) bis zum Wiedereintreffen am Zuhause. Dieser Zeitraum ist maßgebend! Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn du also bisher die Kosten angerechnet bekommen hast, hast du bisher Glück gehabt und dein Sachbearbeiter keine Ahnung. Dann war der Sachbearbeiter zu faul zum überprüfen und er hat deswegen Glück gehabt. Keine Ahnung jemandem vorzuwerfen der sich tagtäglich damit beschäftigt... ist schon anmaßend. Gruß PEter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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