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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 473670 | ||
Datum | 29.03.2008 18:31 MSG-Nr: [ 473670 ] | 18143 x gelesen | ||
Hallo Hans, kurz und verständlich: Deine Wache ist dein gewöhnlicher Arbeitsplatz. Verplegungsmehraufwand gibt es nur, wenn du mehr als 8 Std. von dieser weg bist (nicht von deinem zu hause). Wenn man davon ausgeht, dass Kühlschrank, Küche usw. auf der Wache vorhanden ist, hast du keine Mehrkosten durch deinen 12/24 Std. Dienst. Wenn du also bisher die Kosten angerechnet bekommen hast, hast du bisher Glück gehabt und dein Sachbearbeiter keine Ahnung. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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