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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 473624 | |||
Datum | 29.03.2008 15:00 MSG-Nr: [ 473624 ] | 54235 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm Sperling Was bringt den so ein Erlass der Feuerwehr, wenn ich das nur für den Lehrgang brauche. Eine Absicherung des IdF. Das IdF kann nämlich dann davon ausgehen, daß der Teilnehmer eine gewisse Leistungsfähigkeit hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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